Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1988 - 2 AZR 189/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5464
BAG, 15.12.1988 - 2 AZR 189/88 (https://dejure.org/1988,5464)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1988 - 2 AZR 189/88 (https://dejure.org/1988,5464)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 (https://dejure.org/1988,5464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigungsmöglichkeiten für das Lohnzahlungsklageverfahren - Beendigung durch Urteil, durch Nichtdurchführung der Kündigungsschutzklage oder durch Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 2 AZR 189/88
    Die Frage des Übergangs des Anspruchs richtet sich demgemäß danach, ob zum Zeitpunkt der sozialversicherungsrechtlichen Leistung nach dem Willen der Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.04.1986, 2 AZR 308/85 = AP Nr. 40 zu § 615 BGB und des veröffentlichen Berufungsurteils (LArbG Hamm, Urteil vom 19.02.1988, 16 Sa 1705/87 = NZA 1988, 773-).

    Die Frage des Übergangs des Anspruchs richtet sich demgemäß danach, ob zum Zeitpunkt der sozialversicherungsrechtlichen Leistung nach dem Willen der Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand (so grundlegende Entscheidung des Senats vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB).

    Insofern ist der vorliegende Fall dem vom Senat am 17. April 1986 (aaO) entschiedenen rechtsähnlich, denn die in jenem Verfahren streitenden Parteien hatten nachträglich einen bereits durch Vergleich einvernehmlich festgelegten Beendigungszeitpunkt wieder geändert.

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 2 AZR 189/88
    Da 0. seine Arbeitsleistung ausdrücklich angeboten hatte, befand sich die Beklagte schon nach §§ 293, 295 BGB in Annahmeverzug, wobei es hier dahingestellt bleiben kann, ob es des wörtlichen Angebots überhaupt bedurft hätte (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB).
  • LAG Hamm, 19.02.1988 - 16 Sa 1705/87

    Abfindungsvergleich; Annahmeverzug; Rückwirkende Beendigung des

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 2 AZR 189/88
    Die Frage des Übergangs des Anspruchs richtet sich demgemäß danach, ob zum Zeitpunkt der sozialversicherungsrechtlichen Leistung nach dem Willen der Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.04.1986, 2 AZR 308/85 = AP Nr. 40 zu § 615 BGB und des veröffentlichen Berufungsurteils (LArbG Hamm, Urteil vom 19.02.1988, 16 Sa 1705/87 = NZA 1988, 773-).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Dabei wird es weniger darauf ankommen, ob der Konkursverwalter Kenntnis vom Forderungsübergang auf die Beklagte (§§ 412, 407 BGB) hatte, als auf die grundsätzliche Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl: BSGE 46, 20, 24 = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BAG ZIP 1981, 76, 78 f; BB 1986, 2202, 2204; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, unveröffentlicht; Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, 1992, RdNrn 182 ff und 194 ff mwN; Christopher Müller, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 1991, S 164 ff mwN), falls nicht ein Fall des Rechtsmißbrauchs vorliegt (vgl BAG ZIP 1981, 1364, 1365; BB 1986, 2202, 2204; Urteil vom 15. Dezember 1988; Gagel/Vogt aaO; Müller aaO).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Die Festlegung dieser Rechtsfolge ist rechtlich möglich (BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; BAGE 20, 324, 329 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG; BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, nicht veröffentlicht; ebenso KR-Friedrich , 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 297).
  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische

    Dem widerspricht nicht, dass nach der Rechtsprechung des BAG, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, mit der einvernehmlichen Rücknahme einer Kündigung und gleichzeitigen Vereinbarung eines späteren Endes des Arbeitsverhältnisses nachträglich ein Anspruch auf Arbeitsentgelt gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) für die Zwischenzeit entstehen kann (BAG vom 17. April 1986, AP Nr. 40 zu § 615 BGB = BB 1986, 2202, zu B I 1 der Gründe; BAG vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88, nicht veröffentlicht, zu II 1a der Gründe).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 13/03 R

    Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld - arbeitsrechtlicher Begriff des

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass jedenfalls in einem Streit über die Beendigung eines Rechtsverhältnisses nach einer Kündigung weiterhin von der grundsätzlichen Dispositionsbefugnis des Arbeitnehmers über das Ende seines Arbeitsverhältnisses auszugehen ist, falls nicht ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 75; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88, Juris-Dokument KARE343280103, RdNr 26 - im Übrigen nicht veröffentlicht; KR-Wolff, 7. Aufl 2004, SozR RdNr 127 S 2666).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2002 - 4 Sa 1110/01

    Arbeitsentgelt: Anspruchsübergang auf Bundesanstalt für Arbeit - Voraussetzungen

    Die Frage des Anspruchsübergangs richtet sich somit danach, ob zum Zeitpunkt der sozialversicherungsrechtlichen Leistung nach dem Willen der Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand, wobei die Abhängigkeit der Rechtsstellung der Klägerin von den Wirkungen der Privatautonomie allein aus § 404 BGG und den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses herzuleiten ist (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 117 AFG, AP Nr. 40 zu § 615 BGB, Urt. v. 15.12.1988 - 2 AZR 189/88).

    Aufbauend auf diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.12.1988 (a.a.O.) entschieden, dass diese Bindung dann nicht mehr eintritt, wenn die Arbeitsvertragsparteien im Anschluss an eine rechtskräftig als unwirksam festgestellte Kündigung nachträglich die Rechtslage im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung durch Vergleich nicht mehr verändern konnten.

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90

    Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf

    Die Festlegung dieser Rechtsfolge ist rechtlich möglich (BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; BAGE 20, 324, 329 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG; BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, nicht veröffentlicht; ebenso KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 297).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht